Was kann der Betriebsrat tun, wenn der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats missachtet?

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat unterschiedliche Rechte:

Verletzt der Arbeitgeber Informations- und Beratungsrechte, kann der Betriebsrat gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Beachtet der Arbeitgeber ein echtes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht, so kann der Betriebsrat mithilfe des Unterlassungsanspruchs erreichen, dass der Arbeitgeber in der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats tätig wird.

Will der Betriebsrat eine bestimmte Regelung mit dem Arbeitgeber erreichen, kann er die Einigungsstelle anrufen.

Wie sollte der Betriebsrat vorgehen?

Der Betriebsrat sollte immer die verschiedenen Eskalationsstufen beachten. Er ist nach dem Gesetz verpflichtet, mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Dieser Verpflichtung kommt er nur nach, wenn er zunächst versucht, außergerichtlich eine Lösung zu finden. Der Betriebsrat darf also nicht sofort das Gericht anrufen.

Stellt der Betriebsrat einen Rechtsverstoß fest, sollte er in der Regel den Arbeitgeber zunächst schriftlich auffordern, die Rechte des Betriebsrats zu beachten bzw. die Rechtsverstöße zu unterlassen. Je nach Sachverhalt sollte dem Arbeitgeber direkt im ersten oder erst in einem späteren Schreiben deutlich gemacht werden, dass der Betriebsrat notfalls auch bereit ist, den gerichtlichen Weg einzuschlagen.

Erst wenn der Arbeitgeber sich weiterhin verweigert, kann der Betriebsrat gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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