Was ist eine Kündigung?

Mit der Kündigung erklärt der Kündigende, dass er das Arbeitsverhältnis beendet. Kündigt der Arbeitgeber, hat das für den Arbeitnehmer meist gravierende Folgen. Mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes verliert der Arbeitnehmer seine Existenzgrundlage. Es ist daher wichtig überprüfen zu lassen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist.

Ich habe eine Kündigung erhalten. Was muss ich tun?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie das sofort der Agentur für Arbeit mitteilen.

Gegen eine Kündigung können Sie Kündigungsschutzklage erheben. Die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Was passiert, wenn ich mich nicht unmittelbar bei der Agentur für Arbeit melde?

In diesem Fall riskieren Sie, dass die Agentur für Arbeit Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld I verhängt.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich gekündigt wurde?

Für die Antwort dieser Frage ist entscheidend, aus welchen Gründen Sie gekündigt wurden. Wirft der Arbeitgeber Ihnen eine Pflichtverletzung vor, wird die Agentur für Arbeit das zum Anlass nehmen, eine Sperrzeit zu verhängen.

Um sowohl die Vorwürfe des Arbeitgebers als auch die Sperrzeit zu beseitigen, ist es wichtig, sich anwaltliche Hilfe zu nehmen und gegen eine verhängte Sperrzeit vorzugehen.

Beratungstermine

Portrait der Anwältin Esther Beckhove
Meine Telefonnummer
06202 4090 824
Mo.-Fr. 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Jetzt Termin vereinbaren

Anmeldung Newsletter

Seinen Sie arbeitsrechtlich stets auf dem neuesten Stand mit meinem kostenlosen Newsletter zum Thema Arbeitsrecht

Zum Newsletter-Anmeldeformular