Wieviel kostet ein Anwalt?

Grundsätzlich richten sich die Gebühren eines Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Entscheidend hierfür sind der Gegenstandswert und die angefallenen Gebühren.

Was ist der Gegenstandswert?

Der Gegenstandswert legt fest, wie hoch der finanzielle Wert einer Angelegenheit ist.

Beispiel: Wird der Anwalt beauftragt, einen Betrag in Höhe von 4000 € geltend zu machen, beträgt der Gegenstandswert 4000 €.

Was ist der Streitwert?

In gerichtlichen Verfahren nennt man den Gegenstandswert Streitwert.

Wie hoch ist der Streitwert, wenn es nicht um Geld geht?

Die Rechtsprechung hat in diesen Fällen feste Regeln aufgestellt

Beispiele

Welche Gebühren kann der Anwalt abrechnen?

Je nach Auftrag kann der Anwalt verschiedene Gebühren abrechnen.

Beispiele

Wer muss die Anwaltskosten zahlen?

Der Auftraggeber, also der Mandant, hat die Kosten seines Anwalts zu bezahlen.

Wann muss der Gegner die Anwaltskosten erstatten?

In zivilrechtlichen Angelegenheiten besteht ein gesetzlicher Erstattungsanspruch. Derjenige, der den Prozess in voller Höhe verliert, hat auch die Anwaltskosten seines Gegners zu tragen. Wer den Prozess in voller Höhe gewinnt, bekommt vom Gegner seine Anwaltskosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) für den Prozess erstattet. Gewinnt er nur teilweise, findet eine Kostenquotenregelung entsprechend dem Verhältnis zwischen Obsiegen und Unterliegen statt.

Bekomme ich die Anwaltskosten erstattet, wenn ich vor dem Arbeitsgericht gewinne?

In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren der 1. Instanz trägt jeder seine Anwaltskosten selbst. Auch wer den Prozess gewinnt, hat keinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten, § 12 a Abs. 1, Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz.

In den anderen arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren der 2. und 3. Instanz muss der Verlierer die Kosten der Gegenseite erstatten.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Damit Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung übernimmt, muss die Wartezeit abgelaufen sein und es muss ein Schadensfall vorliegen. Vor der endgültigen Beauftragung eines Anwalts sollte daher eine Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung gemacht werden.

Gerne übernehme ich für Sie die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Prozesskostenhilfe

Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen.

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