Zu den personellen Angelegenheiten gehören die Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzungen und Kündigung von Arbeitnehmern.
Dazu zählen auch die Personalplanung, die Ausschreibung von Arbeitsplätzen, der Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze.
Auch bei der Berufsbildung hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte.