Ich habe eine Kündigung erhalten. Was kann ich tun?

Esther Beckhove
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Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, bedeutet das nicht automatisch, dass die Kündigung rechtmäßig ist. Um festzustellen, ob der Arbeitgeber überhaupt kündigen durfte, gibt es ein extra Klageverfahren vor den Arbeitsgerichten, die sogenannte Kündigungsschutzklage.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mit der Kündigungsschutzklage wird überprüft, ob eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wirksam ist oder nicht.

Gibt es eine Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage?

Ja, das Gesetz schreibt vor, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden muss.

Kann ich selbst Klage erheben oder brauche ich dafür einen Anwalt?

Grundsätzlich können Sie selbst Klage beim Arbeitsgericht erheben. Allerdings ist das mit Risiken verbunden. Für ein Klageverfahren sind viele Vorschriften zu beachten, sodass die Einschaltung eines Anwalts zu empfehlen ist.

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