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BAG: Videoaufzeichnung im Kassenbereich erlaubt

Das Foto zeigt eine Videokamera zu Überwachung am Arbeitsplatz
Foto: Alex / stock.adobe.com

Im vorliegenden Fall hat das BAG entschieden, dass das Interesse des Arbeitgebers, Beweise per Video zu sammeln, wichtiger war als das Recht des Kassierers auf Privatsphäre.

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