BAG: Videoaufzeichnung im Kassenbereich erlaubt

Im vorliegenden Fall hat das BAG entschieden, dass das Interesse des Arbeitgebers, Beweise per Video zu sammeln, wichtiger war als das Recht des Kassierers auf Privatsphäre.
Im vorliegenden Fall hat das BAG entschieden, dass das Interesse des Arbeitgebers, Beweise per Video zu sammeln, wichtiger war als das Recht des Kassierers auf Privatsphäre.
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