Betriebsratssitzungen während der Coronakrise: Ministererklärung zu Video-, Telefonkonferenz oder per Skype
Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt in § 33 vor, dass Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder zu fassen sind. Bisher ist immer die Meinung vertreten worden, dass die Beschlussfassung auf fernmündliche oder elektronische Wege unzulässig ist. Aufgrund der aktuellen Situation stellt sich für viele Betriebsräte die Frage, wie sie die Sitzungen durchführen können, wenn…