Corona: Bei 2G-Modell ist die Kündigung Ungeimpfter erlaubt
Der Arbeitgeber hatte ein 2G-Modell eingeführt. Das 2G-Modell steht für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, den Ort oder die Veranstaltung besuchen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus. Nach Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer Mitarbeiterin erfuhr er, dass sie nicht gegen Coronavirus geimpft ist.…
