Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsvereinbarungen
Arbeitgeber haben ein Interesse daran, ihre Mitarbeiter fortzubilden. Damit die Mitarbeiter das erworbene Wissen auch für sie einsetzen, werden Fortbildungsvereinbarungen in der Regel mit einer Rückzahlungsklausel versehen. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neuesten Entscheidung eine Rückzahlungsklausel nicht für wirksam angesehen, wenn der Arbeitnehmer auch im Falle einer gesundheitsbedingten Eigenkündigung Zurückzahlung der Fortbildungskosten verpflichtet ist. In…
