Ist Lästern über den Chef in privater Runde ein Kündigungsgrund?

Ein Smartphone mit WhatsApp wird in die Kamera gehalten (Symbolfoto)
Foto: Dimitri Karastelev - Unsplash

Sicherlich ist jeder von Ihnen mindestens in einer WhatsApp-Gruppe mit Kollegen. Darf ich in einer solchen Chatgruppe über meinen Arbeitgeber alles sagen, was mir gefällt? Darf ich mal so richtig über meinen Chef vom Leder ziehen, meine Wut rauslassen und das sagen, was ich sonst nur denke?

Einen solchen Fall hatte jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer WhatsApp-Gruppe, bestehend aus sieben Mitglieder, die bereits jahrelang befreundet und teilweise verwandt waren, wurde die Vorgesetzte beleidigt und es wurden menschenverachtende Bemerkungen geäußert. Einem Arbeitnehmer wurde außerordentlich fristlos gekündigt, als die Arbeitgeberin von den Aussagen in der Chatgruppe erfahren hatte. Dieser Arbeitnehmer wehrte sich gegen die Kündigung zunächst erfolgreich vor dem Arbeitsgericht (ArbG) und dem Landesarbeitsgericht (LAG).

LAG: Kein Kündigungsrecht des AG wegen privaten Meinungsaustausch

Es sei Teil des Persönlichkeitsschutzes, Wünsche und Ängste gegenüber Familienmitgliedern und Vertrauenspersonen weiterzugeben. Auch habe die Chat-Gruppe keinen dienstlichen Bezug, sondern sei aus privaten freundschaftlichen Interessen heraus entstanden. Daher handele es sich um privaten Meinungsaustausch, der auch aufgrund der gemeinsamen Arbeit auch Inhalte über diese enthielte.

Keine Vertraulichkeitserwartung nach dem BAG

Das BAG stellte fest, dass das Landesarbeitsgericht fälschlicherweise eine Vertraulichkeitserwartung angenommen hatte. Die Vertraulichkeit hätte nicht unbedingt erwartet werden können aufgrund der wechselnden Gruppenmitglieder und der Gruppengröße insgesamt. Eine einseitige Vertraulichkeitserwartung bei nur einem Gruppenmitglied reicht nicht aus. Das Berufungsurteil wurde aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Beratungstermine
Portrait der Anwältin Esther Beckhove
Meine Telefonnummer
06202 4090 824
Mo.-Fr. 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Jetzt Termin vereinbaren
Anmeldung Newsletter

Seinen Sie arbeitsrechtlich stets auf dem neuesten Stand mit meinem kostenlosen Newsletter zum Thema Arbeitsrecht

Zum Newsletter-Anmeldeformular