Die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung im Entwurf des neuen Arbeitszeitgesetzes von Arbeitsminister Hubertus Heil
Seit der Entscheidung des BAG vom 13.09.2022 sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Die Entscheidung hat für Aufruhr gesorgt, da das Arbeitszeitgesetz selbst bisher nur die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aufzeichnung von Überstunden kennt. Entsprechend groß ist die Verunsicherung und der Bedarf einer neuen gesetzlichen Regelung.
Wird es eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung geben?
Der Entwurf sieht vor, dass es zukünftig die Pflicht der elektronischen Zeiterfassung geben wird. Erfasst werden sollen nicht nur die Überstunden, sondern Beginn, Ende und Dauer der gesamten täglichen Arbeitszeit, und zwar in der Regel noch am selben Tag.
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung?
Der Entwurf sieht folgende Ausnahmen vor:
- Für Kleinbetriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern.
- In einem Tarifvertrag kann eine nicht elektronische Form der Zeiterfassung geregelt werden.
- Auf Grundlage einer Tarifvereinbarung kann die Zeiterfassung für einige Gruppen von Beschäftigten entfallen.
Für welche Personengruppen sieht der Entwurf eine Ausnahme von der Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit vor?
Eine Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit besteht nicht bei den Arbeitnehmern, bei denen die gesamte Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann.
Es wird die Vertrauensarbeitszeit also weiterhin geben?
Die Vertrauensarbeitszeit soll erhalten bleiben. Es soll sie aber nur unter strengen Bedingungen gegeben. In Betrieben mit Tarifvertrag soll für einige Gruppen von Beschäftigten ein Modell der Vertrauensarbeitszeit weiterhin zulässig sein, in der der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet.
Was passiert jetzt mit dem Entwurf?
Der Entwurf wird als nächstes den anderen Ministerien zur Ressortabstimmung vorgelegt.