Darf der Arbeitgeber Impfverweigerer kündigen?

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Wann kommt das Kündigungsschutzgesetz zu Anwendung?

Was ist mit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Impfverweigerung?

Was ist mit einer personenbedingten Kündigung wegen Impfverweigerung?

Was ist mit einer Druckkündigung gegen Impfverweigerer?

Wann kommt das Kündigungsschutzgesetz zu Anwendung?

Im Kündigungsrecht muss man unterscheiden, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet oder nicht. Handelt es sich um einen Kleinbetrieb, der insgesamt nicht mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. In diesen Unternehmen darf der Arbeitgeber frei kündigen. Eine Kündigung ist nur unwirksam bei Sittenwidrigkeit, Diskriminierung, unerlaubter Maßregelung oder einem Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben.

Beschäftigt der Arbeitgeber mehr als zehn Vollzeit Arbeitnehmer, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. In diesem Fall muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das ist sie nur, wenn personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe vorliegen.

Was ist mit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Impfverweigerung?

Mangels Impfpflicht kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der sich nicht impfen lassen will, nicht verhaltensbedingt kündigen. Die Weigerung, sich impfen zu lassen, stellt kein Fehlverhalten dar.

Was ist mit einer personenbedingten Kündigung wegen Impfverweigerung?

In Betracht könnte jedoch kommen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus personenbedingten Gründen kündigt. Voraussetzung hierfür wäre, dass der Arbeitnehmer aufgrund der fehlenden Impfung seine Arbeit auch mit Schutzmaßnahmen nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt ausüben kann. So sind Fälle in Zukunft denkbar, dass Kunden oder Dritte mit nicht geimpften Arbeitnehmern den Kontakt verweigern werden. Das Unternehmen wird versuchen, alles ihm Denkbare zu unternehmen und auf die Kunden und auf Dritte versuchen einzuwirken, damit doch ein Kontakt möglich ist.

Ist das erfolglos und kann der Arbeitnehmer nicht oder nicht mehr uneingeschränkt seiner bisherigen Tätigkeit nachgehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet vor Ausspruch einer Kündigung ein milderes Mittel auszuschöpfen. Der Arbeitgeber wird versuchen, den Mitarbeiter auf einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen bzw. gegebenenfalls eine Änderungskündigung auszusprechen. Erst wenn diese beiden Alternativen nicht möglich sind, ist eine personenbedingte Kündigung möglich.

Was ist mit einer Druckkündigung gegen Impfverweigerer?

Denkbar sind auch die Fälle, dass die Kollegen, Kunden und andere auf den Arbeitgeber Druck ausüben, damit er die nicht impfbereiten / nicht geimpften Arbeitnehmer kündigt. In diesem Fall spricht man von einer sogenannten Druckkündigung. Auch wenn der Arbeitgeber die Verschlechterung oder gar den Abbruch der Kundenbeziehung befürchtet, muss er sich schützend vor den Arbeitnehmer stellen. Er muss denjenigen, der den Druck ausgeübt, hiervon abbringen. Erst wenn das keinen Erfolg bringt, andere Mittel zur Abwendung der Schäden nicht möglich sind und dem Arbeitgeber schwere wirtschaftliche Schäden drohen, kann der Arbeitgeber zu einer Kündigung berechtigt sein.

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