Künstliche Intelligenz im Betrieb

Mann und Frau sitzen an einem Konferenztisch zusammen mit einem Roboter der die künstliche Intelligenz symbolisieren soll.
Foto: Eigenproduktion - Mit KI erstellt

Was ist Künstliche Intelligenz?

Künstliche Intelligenz bedeutet, dass durch Computersysteme Aufgaben ausgeführt werden, die eine gewissen menschliche Intelligenz fordern, also früher von Menschen ausgeführt wurden. KI-Systeme können aus Daten Muster erkennen, aus Erfahrungen lernen und zum Beispiel Vorhersagen treffen.

Welche Bedeutung hat die Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz?

KI nimmt einen immer wichtigeren Platz in unserer Gesellschaft ein. Auch am Arbeitsplatz findet sich vermehrt der Einsatz von KIs zur Bewältigung kleinerer Aufgaben.

Wer entscheidet das Einsetzten von KIs im Betrieb?

Bei der Frage, ob Künstliche Intelligenzen eingeführt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Der Betriebsrat muss allerdings nach § 90 Abs. 1 Nr. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) frühzeitig über die Einführung informiert werden.

Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Die Einführung von Künstlichen Intelligenzen betrifft § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG. Somit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wie die Einführung von KIs gestaltet werden soll. Hierbei hat der Betriebsrat außerdem das Recht, einen externen Sachverstand einzuholen, § 80 Abs. 3 BetrVG. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen gilt als erforderlich.

Wie sehen die Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Datenschutz aus?

Eine Problematik bei der Nutzung von KIs in Betrieben entsteht bei der Verarbeitung von Daten. Künstliche Intelligenzen lernen auf der Basis von Erfahrungen (Daten) und verbessern sich so, ohne speziell programmiert worden zu sein. Füttert man nun eine KI mit Daten beispielsweise mithilfe der Informationen über Mitarbeitende, kann eine Verletzung des Datenschutzes entstehen, wenn diese Daten bestimmten Personen zugeordnet werden können. In diesem Fall kann der Betriebsrat hinzugezogen werden, da er nach §80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Aufgabe hat, über die Einhaltung von geltenden Gesetzen zugunsten der Arbeitnehmer zu wachen.

Kann Künstliche Intelligenz diskriminieren?

Da eine künstliche Intelligenz mit den Daten arbeitet, mit denen sie gefüttert wird, kann es zu Diskriminierungen am Arbeitsplatz kommen, wenn eine KI bei Fragen der Personalauswahl eingesetzt wird. Geht es beispielsweise um Einstellung von Mitarbeitenden in einem Betrieb, in dem vor allem Männer arbeiten, kann es sein, dass es zu Bevorzugungen aufgrund des Geschlechtes kommt. Auch in diesem Punkt ist der Betriebsrat gefragt. Er hat hier ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 BetrVG zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft etc.

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