Die wirtschaftlichen Angelegenheiten umfassen die Bildung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses. Die Bedeutung des Wirtschaftsausschusses sollte nicht unterschätzt werden. Je besser der Wirtschaftsausschuss arbeitet, desto besser ist der Betriebsrat informiert. Und je besser der Betriebsrat informiert ist, desto besser kann der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte ausüben.
Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten zählen auch die Betriebsänderungen. Alleine darf der Arbeitgeber Betriebsänderungen nicht entscheiden und umsetzen. Er ist vielmehr verpflichtet, frühzeitig den Betriebsrat einzubeziehen. Beide Seiten sollen versuchen einen Interessenausgleich und unter Umständen den Abschluss eines Sozialplans herbeizuführen.