Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb. Er ist ein von den Arbeitnehmern auf Zeit gewähltes Organ. Gibt es einen Betriebsrat müssen die Arbeitnehmer sich nicht allein in jeder Angelegenheit mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen.
Auch wenn Arbeitnehmer ein individuelles Problem mit dem Arbeitgeber haben, können sie den Betriebsrat hinzuziehen. Sie haben durch den Betriebsrat also die Möglichkeit innerbetrieblichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Wann ist der Betriebsrat zuständig?
Die Aufgaben des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Folgende Aufgaben sind dem Betriebsrat insbesondere zugewiesen: