Betriebsratssitzungen während der Coronakrise: Ministererklärung zu Video-, Telefonkonferenz oder per Skype

Portrait der Anwältin Esther Beckhove
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Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt in § 33 vor, dass Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder zu fassen sind. Bisher ist immer die Meinung vertreten worden, dass die Beschlussfassung auf fernmündliche oder elektronische Wege unzulässig ist.

Aufgrund der aktuellen Situation stellt sich für viele Betriebsräte die Frage, wie sie die Sitzungen durchführen können, wenn sie im Homeoffice sind, Betriebe geschlossen wurden, weiter entfernt lebende Betriebsratsmitglieder kein Hotel finden, in dem sie übernachten können, etc. Viele Betriebsräte wünschen sich daher, die Sitzungen via Skype oder anderen technischen Hilfsmitteln durchzuführen.

Um die Beschlussfassung via Skype o.ä. zu ermöglichen, verhandeln hierzu aktuell viele Gremien Betriebsvereinbarungen mit den Arbeitgebern. Ziel der Vereinbarungen ist, dass Beschlüsse des Betriebsrates – zumindest – aus formellen Gründen nicht angefochten werden. Der Arbeitgeber soll ein Beschluss nicht deswegen angreifen, weil die Beschlüsse des Betriebsrats nicht in einer Präsenzsitzung getroffen wurden.

Helfen wird bei diesen Verhandlungen die Erklärung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, vom 20. März 2020. Darin erklärt der Minister, dass seiner Meinung nach in der aktuellen Situation, wenn die Teilnahme an einer Präsenzsitzung zu Gefahren für Leben oder die Gesundheit der Betriebsratsmitglieder führt oder wegen behördlicher Anordnung nicht möglich ist, auch die Teilnahme bzw. Durchführung von Betriebsratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz einschließlich online gestützter Anwendungen wie WebEx oder Skype zulässig sind. Allerdings ist in diesem Fall sicherzustellen, dass unberechtigte Dritte an der Sitzung nicht teilnehmen.

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