Checkliste für Betriebsvereinbarungen zur Künstlichen Intelligenz
⏱️ Geschätzte Lesedauer 1 Minute
Inhaltsverzeichnis
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Esther Beckhove aus Schwetzingen hat in der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ (Heft 4/2025, Seite 13) eine pragmatische Checkliste für Betriebsvereinbarung zum Thema Haftungsrisiken und Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten im Zusammenhang mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz, insbesondere ChatGPT veröffentlicht:
Haftungsrisiken für Beschäftigte
- Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, z.B. ChatGPT oder Perplexity oder anderen KI-Anwendungen birgt Risiken in den Bereichen Datenschutz, fehlerhafte Inhalte und Verstöße gegen betriebliche Regelungen.
- Datenschutzverstöße können auftreten, wenn sensible Daten in die KI eingegeben werden, was gegen die DSGVO verstößt.
- Falschinformationen oder veraltete Daten können zu fehlerhaften Entscheidungen führen, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
- Verstöße gegen interne Unternehmensrichtlinien können arbeitsrechtliche Folgen haben.
Arten der Fahrlässigkeit und Haftung
- Leichte Fahrlässigkeit: Keine Haftung bei geringfügigen Versehen.
- Mittlere Fahrlässigkeit: Teilweise Haftung, wenn Sorgfaltspflichten verletzt werden.
- Grobe Fahrlässigkeit: Volle Haftung bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen.
- Vorsatz: Volle Haftung bei absichtlichem Fehlverhalten, was auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Rolle des Betriebsrats
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Nutzung von KI-Systemen, die das Verhalten der Beschäftigten erfassen.
- Betriebsräte sollten klare Regelungen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz, z.B. ChatGPT oder Perplexity oder anderen KI-Anwendunge in Betriebsvereinbarungen festlegen, einschließlich zulässiger Anwendungsfälle, Datenschutz, Qualitätssicherung und Haftungsregelungen.
- Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten sind wichtig, um Risiken zu minimieren und den verantwortungsvollen Umgang mit KI zu fördern.
Checkliste Betriebsvereinbarung zu Künstlichen Intelligenz (BV KI)
- Zulässige Nutzung: In welchen Arbeitsbereichen darf Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt werden?
- Verbotene Eingaben: Wie ist die Übermittlung sensibler Daten und vertraulicher Informationen an die KI zu verhindern?
- Überprüfungspflicht: Wer trägt die Verantwortung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten?
- Haftungsregelungen: Wer haftet wann und wie sind Beschäftigte vor unwissentlichem Fehlverhalten zu schützen?
- Schulungsmaßnahmen: Der sichere Umgang mit KI verlangt verpflichtende Trainings.
- Mitbestimmungsrechte: Bei Einführung und Nutzung von KI-Tools wird der Betriebsrat eingebunden.
Key Takeaways
- Der Artikel behandelt Haftungsrisiken für Beschäftigte bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz, wie Datenschutzverletzungen und fehlerhafte Inhalte.
- Die Checkliste für Betriebsvereinbarungen zur Künstlicher Intelligenz erleichtert die zielgerechte Gestaltung und effiziente Verhandlung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
- Die Arten der Fahrlässigkeit und Haftung umfassen leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.
- Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI und sollte klare Regelungen für deren Nutzung aufstellen.
- Sensibilisierung der Beschäftigten ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und den verantwortungsvollen Umgang mit KI zu fördern.
Der Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ (Heft 4/2025, Seite 13).