Ihre Rechte und häufige Missverständnisse zum Urlaubsrecht aufgeklärt

Symbolfoto zum Thema Sommerurlaub. Eine Gruppe Menschen rennen am Strand ins Wasser
Foto: Pexels / Pixabay


Urlaub ist für viele eine der wichtigsten Zeiten im Jahr. Er dient nicht nur der Erholung und Regeneration, sondern auch dazu, neue Energie zu tanken und die Work-Life-Balance aufrechtzuerhalten. Doch rund um das Thema Urlaub gibt es viele Fragen und leider auch Missverständnisse. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Punkte und räumen mit gängigen Mythen auf, damit Sie als Arbeitnehmer Ihre Urlaubsansprüche besser verstehen und geltend machen können sowie den Urlaub unbeschwert genießen können.

Wo sind die Urlaubstage geregelt?


Die Regelungen zu den Urlaubstagen finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dieses Gesetz legt die Mindestansprüche auf Urlaub für Arbeitnehmer fest und dient als rechtliche Grundlage für alle weiteren Bestimmungen, die in Arbeits- oder Tarifverträgen enthalten sein können. Neben dem Bundesurlaubsgesetz können auch Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge zusätzliche Urlaubsansprüche oder spezifische Regelungen festlegen. Daher ist es wichtig, neben dem Gesetz auch die jeweiligen Verträge und Vereinbarungen zu prüfen, um die genauen Urlaubsansprüche zu kennen.

Wie viele Urlaubstage habe ich?


In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaub gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jährlich 24 Werktage, basierend auf einer 6-Tage-Woche. Für Arbeitnehmer, die eine 5-Tage-Woche haben, entspricht dies 20 Arbeitstagen Urlaub pro Jahr. Dieser Mindestanspruch kann durch Arbeits- oder Tarifverträge erhöht werden, jedoch nicht verringert werden. Es ist wichtig, den individuellen Arbeitsvertrag zu prüfen, da hier oft detaillierte Regelungen zum Urlaubsanspruch zu finden sind.


Habe ich Pflichten als Arbeitnehmer?


Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer seinen Urlaubswunsch klar und bestimmt äußern. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, von sich aus Urlaub zu gewähren. Der Arbeitgeber kann allerdings einseitig Urlaub erteilen, wenn der Arbeitnehmer keinen Antrag gestellt hat und betriebliche Notwendigkeiten dies erfordern. In solchen Fällen hat der Arbeitnehmer das Recht, den einseitig festgelegten Urlaub abzulehnen.

Habe ich einen Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Arbeitnehmer während der Probezeit keinen Urlaubsanspruch haben. Zwar haben Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten im neuen Job Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, jedoch entsteht der anteilige Urlaubsanspruch gemäß § 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) mit einem Zwölftel des Jahresurlaubs pro Monat. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer beispielsweise bei 24 Tagen Jahresurlaub nach drei Monaten Probezeit einen Anspruch auf sechs Tage Urlaub hat.

Abgeltung von Urlaub

Viele glauben, dass Urlaub immer abgegolten werden kann. Dies ist jedoch falsch. Urlaub soll der Erholung dienen und kann daher grundsätzlich nicht ausgezahlt werden. Eine Ausnahme bildet § 7 Abs. 4 BUrlG: Wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss er abgegolten werden. In diesem Fall wird das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Wer legt die Dauer des Urlaubes fest?

Ein weiterer Mythos besagt, dass der Arbeitgeber die Dauer des Urlaubs festlegt. Tatsächlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens zwei Wochen (12 Werktage) zusammenhängenden Urlaub, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Dies bedeutet, dass bei einer 5-Tage-Woche mindestens zehn aufeinanderfolgende Urlaubstage gewährt werden müssen.

Urlaubsanspruch für Eltern während der Schulferien

Eltern haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, während der Schulferien Urlaub zu nehmen. Allerdings sollen Arbeitgeber laut § 7 Abs. 1 BUrlG die Urlaubswünsche von Eltern berücksichtigen, sofern die betriebliche Situation es zulässt. Dies ist ein sozialer Gesichtspunkt, der Vorrang haben kann, jedoch keinen unmittelbaren Anspruch begründet.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld?

Ein häufiger Irrtum ist, dass Arbeitnehmer stets Anspruch auf Urlaubsgeld haben. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Urlaubsgeld kann jedoch durch Arbeits- oder Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen festgelegt werden. In einigen Fällen kann ein Anspruch auch aus betrieblicher Übung entstehen.

Urlaubsanspruch für Minijobber

Auch Minijobber haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Allerdings gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz: Zahlt der Arbeitgeber seinen Vollzeitbeschäftigten Urlaubsgeld, muss er dieses auch den Minijobbern gewähren, anteilig zur Arbeitszeit.

Verfall des Urlaubs

Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden, andernfalls verfällt er zum Jahresende. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nur aus persönlichen Gründen des Arbeitnehmers (z.B. Krankheit) oder aus dringenden betrieblichen Gründen möglich. In solchen Fällen muss der Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) verfällt Urlaub jedoch nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret und transparent aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen und auf den Verfall hingewiesen hat.

Krankheit während des Urlaubs

Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs, werden die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Die nicht genommenen Urlaubstage können später nachgewährt werden, wobei die gleichen Regelungen wie bei der Erstgewährung gelten.

Kann mein Urlaub widerrufen werden?

Ein einmal bewilligter Urlaub kann nicht einseitig vom Arbeitgeber widerrufen werden. Ausnahmen bestehen nur bei dringenden betrieblichen Gründen, wenn keine andere Lösung möglich ist und erhebliche Schäden drohen.

Fazit

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist klar geregelt, doch gibt es viele Missverständnisse und Mythen, die für Verwirrung sorgen können. Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten rund um das Thema Urlaub zu kennen, um sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber rechtssicher handeln zu können. Arbeitgeber sollten darauf achten, ihre Mitarbeiter rechtzeitig und transparent über ihre Urlaubsansprüche zu informieren, um Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten ihre Urlaubsansprüche klar kommunizieren und ihre Rechte kennen, um ihren wohlverdienten Urlaub in Anspruch nehmen zu können.

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