Ist der Genesenenstatus nun doch 6 Monate gültig?
Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate ist nach Auffassung vieler Gericht rechtswidrig. Entsprechende Beschlüsse haben bereits die Verwaltungsgerichte in Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, Halle und Ansbach erlassen.
Entsprechende Beschlüsse haben bereits die Verwaltungsgerichte in Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, Halle und Ansbach erlassen.
Die Entscheidungen wurden in Eilverfahren getroffen. Es handelt sich damit um vorläufige Entscheidungen, die noch nicht rechtskräftig sind. Auch gelten sie nur für die jeweiligen Antragsteller, nicht für alle Betroffenen.
Warum ist die Verkürzung des Genesenenstatus rechtswidrig?
Die Kammern kamen in den Verfahren zu dem Ergebnis, dass die Delegation der Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus aufgrund des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs der Bundesregierung obliegt und nicht auf das Robert-Koch-Institut (RKI) übertragen werden durfte.
Was gilt aktuell beim Genesenenstatus?
Zwischenzeitlich hat das RKI seine Vorgaben präzisiert und erklärt, dass die Reduzierung des Genesenenstatus auf 3 Monate nur noch für Ungeimpfte gilt.