Stärkung der Betriebsräte: Welche Änderungen sieht das Betriebsrätestärkungsgesetz vor?

Auf einer roten Backsteinmauer hängt ein Wegweiser [Schild] zum Betriebsrat.
Bild: foto-rabe / Pixabay
Auf einer roten Backsteinmauer hängt ein Wegweiser [Schild] zum Betriebsrat.
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Update vom 17.06.2021: Es gibt einen neueren Artikel zu diesem Thema: Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Einige wichtige Vorschriften für die Betriebsratsarbeit werden sich in naher Zukunft ändern. Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf der geplanten Änderungen der Öffentlichkeit vorgelegt. Es sind neue Vorschriften in verschiedenen Gesetzen geplant. Zusammengefasst werden die  Gesetzesänderungen Betriebsrätestärkungsgesetz genannt.

Was sieht das Betriebsrätestärkungsgesetz vor?
Inwieweit wird der Kündigungsschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl ausgeweitet?
Was ändert sich beim vereinfachten Wahlverfahren?
Was ändert sich bezüglich der Wahlvorschläge?
Was ändert sich für die Vertretung der Auszubildenden?
Welche Unterstützung erhält der Betriebsrat beim Einsatz von künstlicher Intelligenz und von Information- und Kommunikationstechnik im Betrieb?
Was ist zu virtuelle Betriebsratssitzungen geregelt?
Wie wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei mobiler Arbeit gestärkt?

Was sieht das Betriebsrätestärkungsgesetz vor?

Durch das Betriebsrätestärkungsgesetz sollen verschiedene Vorschriften geändert werden, die die Wahl, den Kündigungsschutz und die Arbeit von Betriebsräten vereinfachen sowie ihnen mehr Mitbestimmungsrechte geben soll.

Inwieweit wird der Kündigungsschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl ausgeweitet?

Bisher haben die ersten drei Arbeitnehmer, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen, um die Wahl eines Betriebsrates einzuleiten, ab dem Zeitpunkt der Einladung Kündigungsschutz. Ab dem Moment sind sie ordentlich nicht kündbar. Ordentlich nicht kündbar heißt, dass sie nicht mit einer ordentlichen Kündigung gekündigt werden können. Der Kündigungsschutz reicht bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wenn sie danach nicht aus anderen Gründen zum Beispiel als Wahlbewerber oder Wahlvorstand weiterhin Kündigungsschutz genießen.

Mit dem Referentenentwurf ist geplant, die Anzahl der Arbeitnehmer zu erhöhen, die unter dem Kündigungsschutz fallen, wenn sie zu einer solchen Versammlung einladen. Es sollen dann nicht mehr nur die ersten drei Arbeitnehmer auf einer Einladung ordentlich nicht kündbar sein, sondern sechs.

Diese Änderung gilt aber nur für die Einladung zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung. Möglich ist auch, dass Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht einen Antrag einreichen, dass der Wahlvorstand für die Einleitung einer Betriebsratswahl vom Arbeitsgericht bestimmt wird. Im Fall einer Antragstellung bei Gericht erhöht sich die Zahl der Arbeitnehmer nicht, die unter dem Kündigungsschutz fallen. Es bleibt bei den ersten drei in der Antragstellung aufgeführten Arbeitnehmer.

Was ändert sich beim vereinfachten Wahlverfahren?

Das vereinfachte Wahlverfahren für Kleinbetriebe wird ausgeweitet. Bisher sieht § 14 a BetrVG vor, dass das vereinfachte Wahlverfahren in Betrieben mit in der Regel 5-50 wahlberechtigten Arbeitnehmern anzuwenden ist. Der Anwendungsbereich wird erweitert. Zukünftig fallen Betriebe mit in der Regel 5-100 wahlberechtigten Arbeitnehmern hierunter.

In Betrieben mit in der Regel 51-100 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren stattfindet. Auch dieser Anwendungsbereich wird ausgeweitet. Geplant ist, diese Regelung auf Betriebe mit in der Regel 101-200 wahlberechtigten Arbeitnehmern zu erweitern.

Was ändert sich bezüglich der Wahlvorschläge?

§ 14 Abs. 4 BetrVG sieht vor, dass jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss. Hiervon gibt es eine Ausnahme in Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern. In diesem Fall genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. Letzteres soll sich ändern. Danach soll in Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern keine Unterzeichnung von Wahlvorschlägen mehr nötig sein. Bei in der Regel 21-100 wahlberechtigten Arbeitnehmern soll die Unterschrift von zwei Wahlberechtigten reichen.

Was ändert sich für die Vertretung der Auszubildenden?

Bisher vertritt die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) alle Jugendlichen und Auszubildenden unter 25 Jahren. Diese Altersgrenze soll entfallen. Auszubildende, die älter als 25 Jahre sind, werden in Zukunft auch von der JAV vertreten.

Welche Unterstützung erhält der Betriebsrat beim Einsatz von künstlicher Intelligenz und von Information- und Kommunikationstechnik im Betrieb?

Hierzu soll festgelegt werden, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Information- und Kommunikationstechnik für den Betriebsrat als erforderlich gilt.

Was ist zu virtuelle Betriebsratssitzungen geregelt?

Vor der Corona-Pandemie war eine Betriebsratssitzung, Betriebsversammlung, etc. nur in Präsenzsitzung möglich. Durch die Pandemie war es notwendig geworden, Betriebsratssitzungen durch Video- und Telefonkonferenz möglich zu machen, damit Betriebsräte überhaupt tätig werden können. Diese Möglichkeit bleibt in Zukunft erhalten.

Die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- und Telefonkonferenz soll möglich sein, wenn

  • Die Voraussetzung für eine solche Teilnahme in der Geschäftsordnung und der Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung festgelegt sind,
  • nicht mindestens ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats binnen einer von dem Vorsitzenden zu bestimmenden Frist diesem gegenüber widerspricht und
  • sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können

Wie wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei mobiler Arbeit gestärkt?

In § 87 Abs. 1 BetrVG soll ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit aufgenommen werden, so dass die Beteiligung des Betriebsrats in diesem Bereich zu der zwingenden Mitbestimmung gehören wird.

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