Erfahren Sie mehr über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Nutzung von Fragebögen zur Straftataufklärung im Unternehmen.
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Im vorliegenden Fall hat das BAG entschieden, dass das Interesse des Arbeitgebers, Beweise per Video zu sammeln, wichtiger war als das Recht des Kassierers auf Privatsphäre.
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