Wie erkenne ich eine finanzielle Benachteiligung von Betriebsräten?

Auf einer Wandtafel zeichnet eine Hand mit Tafelkreide eine (Finanzielle) Wachstumskurve
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Wie verhindere ich als Betriebsratsmitglied eine Benachteiligung beim Gehalt?

Wie erfährt der Betriebsrat, ob er weniger Gehalt bekommt?

Wie stelle ich als Betriebsrat fest, wer mit mir vergleichbarer Arbeitnehmer sind?

Wie mache ich diesen Auskunftsanspruch geltend?

Gibt es zum Auskunftsanspruch aktuelle Gerichtsurteile?

Wie entschied das Arbeitsgericht Mainz?

Wie verhindere ich als Betriebsratsmitglied eine Benachteiligung beim Gehalt?

Betriebsräte sind durch das Betriebsverfassungsgesetz davor geschützt, dass sie Benachteiligungen durch ihren Arbeitgeber erleiden müssen, § 37 BetrVG. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass sich das Gehalt von langjährigen Betriebsräten nicht so entwickelt, wie bei vergleichbaren Arbeitnehmern.

Wie erfährt der Betriebsrat, ob er weniger Gehalt bekommt?

Betriebsräte haben einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber. Er muss ihnen mitteilen, wie sich die Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer über die Jahre entwickelt hat. Nur so kann ein Betriebsrat erkennen, wie sich das Gehalt vergleichbarer Arbeitnehmer zu seinem eigenen entwickelt hat. Aus diesem Grund hat er einen Anspruch auf Mitteilung der Entgeltgruppe, Bezahlung einschließlich Zulagen der vergleichbaren Arbeitnehmer.

Wie stelle ich als Betriebsrat fest, wer mit mir vergleichbarer Arbeitnehmer sind?

Vergleichbare Arbeitnehmer sind diejenigen,

  • die zum Zeitpunkt der erstmaligen Wahl zum Betriebsratsmitglied ähnliche Tätigkeiten ausgeübt haben und
  • die mit dem Betriebsratsmitglied selbst fachlich und persönlich in ähnlicher Weise qualifiziert sind.

Entscheidend ist hierbei, dass es auf die erste Übernahme des Betriebsratsamtes ankommt. Nicht abzustellen ist auf den Zeitpunkt einer etwaigen Freistellung oder der Geltendmachung des Anspruchs.

Wie mache ich diesen Auskunftsanspruch geltend?

Sie sollten den Auskunftsanspruch auf Mitteilung des Gehalts vergleichbarer Arbeitnehmer zunächst außergerichtlich geltend machen. Reagiert der Arbeitgeber nicht, kann die Auskunft auch beim Arbeitsgericht eingeklagt werden.

Gibt es zum Auskunftsanspruch aktuelle Gerichtsurteile?

Entsprechend war eine Klage vor dem Arbeitsgericht Mainz anhängig. Es ging dort um eine Frau, die seit 18 Jahren im Betriebsrat war und deren Gehalt über den gesamten Zeitraum nicht erhöht wurde. Da ihr Arbeitgeber außergerichtlich nicht reagiert hatte, verklagte sie ihn schließlich auf Erteilung der Auskunft.

Wie entschied das Arbeitsgericht Mainz?

Das Arbeitsgericht gab der Betriebsrätin Recht und bejahte ihren Auskunftsanspruch, damit sie prüfen konnte, ob sie finanziell benachteiligt wurde. Nachdem sie die Auskunft von ihrem Arbeitgeber erhalten hatte, erhielt sie die Differenzvergütung ausbezahlt und die Arbeitgeberin stufte sie in eine höhere Entgeltgruppe ein, ohne dass sie deswegen nochmals vor Gericht ziehen musste.

Vergleiche: Arbeitsgericht Mainz – Beschluss vom 23.9.2020, Aktenzeichen 4 C 1943/19

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