LAG Köln: Arbeitnehmer haftet für starke Verschmutzungen und Rauchschäden am Dienstwagen
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (13.03.2024, Az. 2 Ca 1299/23) schafft wichtige Klarheit zur Frage, wann Arbeitnehmer für Schäden am Dienstwagen haften. Besonders relevant ist die Entscheidung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte, die klare Regeln zur Fahrzeugnutzung benötigen.