Erfahren Sie mehr über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Nutzung von Fragebögen zur Straftataufklärung im Unternehmen.
Im vorliegenden Fall hat das BAG entschieden, dass das Interesse des Arbeitgebers, Beweise per Video zu sammeln, wichtiger war als das Recht des Kassierers auf Privatsphäre.