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Leistungen für Arbeitnehmer
- Ich habe eine Kündigung erhalten. Was muss ich tun?
- Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie umgehend handeln und eine Kündigungsschutzklage erheben. Diese Klage ist notwendig, um die Wirksamkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht überprüfen zu lassen.
Die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Verpassen Sie diese Frist, ist es in der Regel nicht mehr möglich, die Kündigung anzufechten.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Sie zu beraten und zu vertreten. Wir werden für Sie tätig, um Ihre Rechte zu wahren und die Erfolgschancen Ihrer Klage zu erhöhen. - Kann ich selbst Klage beim Arbeitsgericht erheben oder brauche ich dafür einen Anwalt?
- Grundsätzlich können Sie selbst Klage beim Arbeitsgericht erheben. Allerdings ist dies mit Risiken verbunden, da für ein Klageverfahren viele Vorschriften zu beachten sind. Es ist daher ratsam, die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt zu suchen.
Ein Fachanwalt hilft Ihnen dabei, die richtige Vorgehensweise zu wählen und sicherzustellen, dass alle relevanten Dokumente ordnungsgemäß eingereicht werden. Ein Anwalt kennt die speziellen Fristen und Formvorschriften im Arbeitsrecht und kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden, die Ihre Klage gefährden könnten.
Bei einem Gerichtstermin kann ein Anwalt Ihre Interessen professionell vertreten und Ihre Erfolgsaussichten verbessern.
- Mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten. Was soll ich tun?
- Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, sollten Sie diesen keinesfalls ohne rechtliche Prüfung unterschreiben. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf und lassen Sie sich umfassend beraten.
Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft haben.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die Bedingungen des Vertrags zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wir zeigen Ihnen mögliche Alternativen zum Aufhebungsvertrag auf und finden gemeinsam eine passende Lösung. - Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
- Wenn der Arbeitnehmer selbst die Beendigung des Arbeitsvertrages verursacht, verhängt die Arbeitsagentur in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese Sperrzeit kann unterschiedlich lang ausfallen und bedeutet, dass der Betroffene für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhält.
Hiergegen können Sie sich wehren. Es ist ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls Widerspruch gegen die Sperrzeit einzulegen. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Sperrzeit zu verhindern und finanzielle Einbußen zu vermeiden. - Ich habe eine Abmahnung erhalten, mit der ich nicht einverstanden bin. Was kann ich dagegen tun?
- Mit einer Abmahnung gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu verstehen, dass er eine Pflichtverletzung begangen hat und in Zukunft erwartet, dass sich ein solches Verhalten nicht wiederholt. Gleichzeitig sind Abmahnungen Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Gegen eine Abmahnung kann man sich auf verschiedene Arten wehren. Neben einer Gegendarstellung kann auch die Entfernung aus der Personalakte geltend gemacht werden.
Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie bei der Überlegung, wie gegen die Abmahnung vorgegangen wird. Wir leiten für Sie die entscheidenden Schritte ein und helfen Ihnen bei der Formulierung von Antwortschreiben.
- Mein Arbeitgeber hat mir neue Aufgaben übertragen. Muss ich das akzeptieren?
- Ihr Arbeitgeber hat gemäß § 106 GewO das Recht, Ihnen Weisungen hinsichtlich des Inhalts, Ort und Zeit Ihrer Arbeit zu erteilen. Dieses Recht gilt allerdings nicht grenzenlos. Er muss hierbei Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und den Arbeitsvertrag beachten sowie die Verhältnismäßigkeit beachten.
Wir prüfen für Sie Ihre Rechtsfragen. Wir zeigen Ihnen Risiken auf und überlegen mit Ihnen das weitere Vorgehen, damit wir für Sie die besten Lösungen für Ihre Probleme finden.
- In meinem Arbeitsvertrag ist ein Wettbewerbsverbot enthalten? Muss ich das beachten?
- Während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, seinem Arbeitgeber, ohne dessen Einverständnis Konkurrenz zu machen. Ein Arbeitnehmer darf also nicht als Nebenjob bei einem Konkurrenten des Arbeitgebers tätig sein, ohne dass er hierfür die Erlaubnis erhalten hat.
Ist ein Arbeitsvertrag beendet, endet grundsätzlich auch das Wettbewerbsverbot. In einem Arbeitsvertrag kann allerdings schriftlich vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit seinem alten Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darf. Man spricht dann von einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Damit die Klausel über den nachvertraglichen Wettbewerb auch wirksam ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Der frühere Arbeitgeber muss eine Karenzentschädigung zahlen in Höhe von der Hälfte des letzten Bruttomonatsgehaltes.
2. Es darf maximal einen Zeitraum von 2 Jahren umfassen.
3. Das Wettbewerbsverbot muss räumlich begrenzt sein. Die räumliche Begrenzung soll sich auf das Gebiet erstrecken, in dem der Alt-Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat.
4. Das Wettbewerbsverbot muss inhaltlich begrenzt sein auf den tatsächlichen Geschäftsbereich des Alt-Arbeitgebers.
Ein Wettbewerbsverbot kann für einen Arbeitnehmer unzumutbare Härten mit sich bringen, die ihn zu stark in seinen Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung beeinträchtigen. Aus diesem Grund gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema. Ist die Klausel über den nachvertraglichen Wettbewerb zu weit gefasst, kann sie ganz oder teilweise unwirksam sein.
Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots und die damit einhergehende Vertragsstrafenregelung. Zusammen bewerten wir die für Sie bestehenden Risiken und zeigen Strategien für einen weiteren Umgang auf.
Kosten im Arbeitsrecht
- Wieviel kostet ein Anwalt im Arbeitsrecht?
- Die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts im Arbeitsrecht variieren je nach individuellem Fall. Es ist wichtig, die spezifischen Details Ihres Falles zu besprechen, um Ihnen eine genaue Einschätzung geben zu können.
Als Anwältin stehe ich Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu klären und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden. Zögern Sie nicht, mich anzurufen, damit wir gemeinsam Ihre rechtlichen Probleme angehen können. - Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten im Arbeitsrecht?
- Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht abgeschlossen haben, übernehmen wir gerne die Deckungsanfrage für Sie. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen helfen, die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen zu decken, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.
Unsere Kanzlei in Schwetzingen unterstützt Sie dabei, die erforderlichen Dokumente zusammenzustellen und den Antrag korrekt auszufüllen, damit Sie die bestmögliche Chance haben, die Kosten erstattet zu bekommen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre rechtlichen Interessen geschützt sind.