Im vorliegenden Fall hat das BAG entschieden, dass das Interesse des Arbeitgebers, Beweise per Video zu sammeln, wichtiger war als das Recht des Kassierers auf Privatsphäre.
Im vorliegenden Fall hat das BAG entschieden, dass das Interesse des Arbeitgebers, Beweise per Video zu sammeln, wichtiger war als das Recht des Kassierers auf Privatsphäre.
Seit der Entscheidung des BAG vom 13.09.2022 sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten…
Arbeitgeber haben ein Interesse daran, ihre Mitarbeiter fortzubilden. Damit die Mitarbeiter das erworbene Wissen auch für sie einsetzen, werden Fortbildungsvereinbarungen…
Muss ein ukrainischer Arbeitnehmer mit einem deutschen Arbeitgeber seiner Arbeitspflicht gegenüber einem russischen Kunden nachkommen? Letztens kam ein Mandant zu…
Der Arbeitgeber hatte ein 2G-Modell eingeführt. Das 2G-Modell steht für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, dürfen nur…
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